Ankündigungen

Fehlzeiten für das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht!

Fehlzeiten für das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht!

by Kira Volkmann -
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Liebe Studierende,

das Aussetzen der Präsenzpflicht nach den Winterferien ist bis zum 28. Februar 2022 (ein-
schließlich) befristet.

Unsere Fachschule bleibt in diesem Zeitraum im Präsenzbetrieb. Daher bitten wir Sie dringend, möglichst weiter am Präsenzunterricht teilzunehmen.

Wenn Sie von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, bitten wir Sie uns das
vorab und rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen. Ein tage- oder gar stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich bzw. gilt dann als unentschuldigt.

Bitte beachten Sie:

Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst.

In diesem Fall wird unter Bemerkungen das Folgende eingetragen: „... hat vom ... bis zum ... von der Option der Nichtteilnahme am Präsenzunterricht Gebrauch gemacht.

 Achtung: auch wenn Sie online teilnehmen, gelten Sie als fehlend, wenn auch entschuldigt!

 Sie müssen sich bitte proaktiv darüber informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Aufgaben für zu Hause müssen auch bearbeitet werden. Soweit die aktuellen Vorgaben des Senats!

Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung unter:

01323535241 oder 017657716278

herzliche Grüße, 

Kira Volkmann

Schulleitung

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